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Sicherheiten
Wiki-Wissen zu Sicherheiten
Bei der Kreditvergabe prüfen Kreditinstitute die Bonität der Kreditnehmer, um zu ermitteln wie hoch die Wahrscheinlichkeit der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers ist. Im mittel- und langfristigen Bereich bieten Kreditinstitute in der Regel keine Blankokredite (Kredit ohne Sicherheiten) an. Zur Absicherung vor unvorhergesehene Risiken verlangen Kreditinstitute Sicherheiten von den Kreditnehmern, da Schwankungen der Bonität über eine längere Laufzeit möglich sind.
Als Sicherheit zählen Vermögensgegenstände (Sachen und Rechte). Diese unterteilen sich in Besicherungsform (Personen- oder Sachsicherheiten) sowie Art der Forderung (Akzessorische oder nicht akzessorische (abstrakte) Kreditsicherheiten).
Beispiele für Sicherheiten die von Kreditinstituten akzeptiert werden sind in erster Linie ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis, da die Bank bei Ausfall den pfändbaren Teil des Gehalts einziehen kann. Weiterhin werden Bürgschaften akzeptiert, bei denen ein Dritter für den Kreditnehmer bürgen kann. Auch Versicherungen (Restschuld-, Lebens-, Feuer- oder Kaskoversicherung) können bei Ausfall vom Kreditinstitut in Anspruch genommen werden. Im Falle von Kfz- und Immobilienversicherungen erhält der Gläubiger das Recht am Auto oder der Immobilie bis der Kredit zurückgezahlt wurden. Andernfalls kann das Objekt verpfändet bzw. zwangsversteigert werden.